ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Velora UG (haftungsbeschränkt)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen der Velora UG (haftungsbeschränkt), Rubensweg 1, 01217 Dresden („Velora“) im Bereich KI-Automatisierung, Prozessdigitalisierung, Software-Workflows, Chatbots, Telefonassistenten und digitalen Assistenzsystemen.

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Velora stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Velora erbringt Dienstleistungen zur Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Übergabe individueller KI-basierter Automatisierungssysteme.

(2) Die Systeme werden nicht von Velora betrieben, sondern ausschließlich in den Systemumgebungen des Auftraggebers implementiert (z. B. n8n, Telefonanlagen, Newsletter-Tools, CRM-Systeme, Datenbanken, Hosting-Umgebungen).

(3) Der Auftraggeber ist Betreiber, Verantwortlicher und datenschutzrechtlich Verantwortlicher der Systeme.

(4) Velora schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Dienstleistung nach dem Stand der Technik.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugänge, Daten, Testdaten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen.

(3) Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung kann zusätzlich berechnet werden.

§5 Leistungsausführung & Abnahme

(1) Velora ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

(2) Die Abnahme erfolgt nach Übergabe und Funktionsfähigkeit der vereinbarten Workflows.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Systeme produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel rügt.

§6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Set-Up-Gebühren sind sofort fällig.
(2) Retainer sind monatlich im Voraus fällig.
(3) Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
(4) Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§288 Abs.2 BGB).
(5) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§7 Gewährleistung

(1) Gesetzliche Gewährleistung.
(2) Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen anzuzeigen.
(3) Velora hat Recht auf Nacherfüllung.

§8 Haftung

(1) Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Kardinalpflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Kein Ersatz für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden.
(4) Keine Haftung für KI-Fehlentscheidungen, Modelländerungen, System- oder API-Änderungen Dritter.

§9 Höhere Gewalt

Höhere Gewalt (Pandemien, Streiks, Cyberangriffe, gesetzliche Änderungen, API-Abschaltungen etc.) befreien von Leistungspflichten.

§10 Gerichtsstand & Recht

Gerichtsstand: Dresden.
Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

§11 Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel, Schriftform, Nebenabreden nur schriftlich.